Der Binnenschifffahrtsfunk ist eine Funkanwendung des mobilen Funkdienstes oder des mobilen Landfunkdienstes. Sie dient der Funk-Kommunikation in der Binnenschifffahrt im Frequenzbereich von 156,025 – 162,025 MHz.
Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Bucuresti, April 2012" eine Funkkonzession.
Unter Funkanlagen fallen fix installierte und tragbare VHF-Anlagen, Radar und RIS/AIS-Anlagen. Das Verwenden von tragbaren VHF-Geräten ist international nur auf Berufsschiffen erlaubt. Für das Bedienen der UKW-Anlagen braucht es einen Fähigkeitsausweis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Jeweils im November führen wir einen UBI Binnenfunk Kurs mit anschliessender Bakom Prüfung durch